Inhaltsverzeichnis
für Dienstleistungen von Aurora Automation
Anbieter
Nusrat JahanGeschäftsbezeichnung: Aurora AutomationBemeroder Anger 1930539 HannoverDeutschland- E-Mail:info@aurora-automation.com
01Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Verträge zwischen Nusrat Jahan, handelnd unter der Geschäftsbezeichnung „Aurora Automation“, und Unternehmern im Sinne des § 14 BGB.
Sie gelten insbesondere für Dienstleistungen in den Bereichen KI-Automatisierung, Workflow-Automatisierung, Systemintegration, Prozessoptimierung und digitale Beratung.
Verträge mit Verbrauchern werden nur auf Grundlage gesonderter Vereinbarungen geschlossen.
02Leistungsumfang
Der konkrete Umfang der Leistungen ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot, Projektvertrag oder der vereinbarten Leistungsbeschreibung.
Aurora Automation entwickelt und implementiert insbesondere individuelle Automatisierungs- und digitale Prozesslösungen.
Leistungen, die nicht ausdrücklich zum vereinbarten Projektumfang gehören, sind nicht Bestandteil des Auftrags.
03Vertragsschluss
Darstellungen und Informationen auf unserer Website stellen grundsätzlich kein verbindliches Vertragsangebot dar.
Ein Vertrag kommt insbesondere zustande durch:
- Annahme eines schriftlichen oder elektronischen Angebots,
- Unterzeichnung eines Projektvertrags oder
- eine andere eindeutige schriftliche oder elektronische Vereinbarung der Parteien.
04Mitwirkung des Kunden
Der Kunde verpflichtet sich, alle für die Durchführung des Projekts erforderlichen Informationen, Zugänge, Daten, Ansprechpartner und Freigaben rechtzeitig zur Verfügung zu stellen.
Verzögerungen, die durch fehlende oder verspätete Mitwirkung des Kunden entstehen, können zu einer entsprechenden Verschiebung vereinbarter Termine führen.
05Preise und Zahlung
Es gelten die im jeweiligen Angebot oder Vertrag vereinbarten Preise.
Soweit Aurora Automation die Kleinunternehmerregelung gemäß § 19 UStG anwendet, wird keine Umsatzsteuer ausgewiesen.
Rechnungen sind innerhalb der auf der jeweiligen Rechnung angegebenen Zahlungsfrist zu begleichen.
Ist keine Zahlungsfrist angegeben, beträgt die Zahlungsfrist 14 Tage ab Rechnungsdatum.
06Änderungen und Zusatzleistungen
Änderungen oder Erweiterungen des ursprünglich vereinbarten Projektumfangs können zusätzliche Kosten verursachen.
Zusätzliche Leistungen werden vor ihrer Durchführung mit dem Kunden abgestimmt.
Änderungen des Projektumfangs können sich auf vereinbarte Termine und Lieferzeiten auswirken.
07Drittanbieter, Software und externe Systeme
Für Automatisierungsprojekte können Dienste, APIs, Softwareprodukte oder Plattformen von Drittanbietern eingesetzt werden.
Für diese externen Dienste gelten zusätzlich die jeweiligen Bedingungen der Drittanbieter.
Kostenpflichtige Drittanbieterleistungen oder Lizenzen werden dem Kunden nur dann zusätzlich berechnet, wenn dies vereinbart wurde.
Aurora Automation hat keinen Einfluss auf die dauerhafte Verfügbarkeit, Funktionsweise, Preisgestaltung oder Änderung externer Dienste.
Für Ausfälle oder Änderungen von Drittanbieterdiensten außerhalb unseres Einflussbereichs übernehmen wir keine Verantwortung.
08KI- und Automatisierungssysteme
KI- und Automatisierungssysteme können unter anderem von der Qualität der verfügbaren Daten, technischen Schnittstellen und Drittanbieterdiensten abhängig sein.
Soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, kann keine vollständig unterbrechungsfreie oder fehlerfreie Funktion garantiert werden.
Automatisierte oder KI-generierte Ergebnisse sollten bei geschäftlich, rechtlich oder finanziell relevanten Entscheidungen vom Kunden angemessen geprüft werden.
Die endgültige Verantwortung für geschäftliche Entscheidungen bleibt beim Kunden.
09Termine und Projektverzögerungen
Angegebene Projekttermine sind verbindlich, wenn sie ausdrücklich als verbindlich vereinbart wurden.
Projektfristen verlängern sich angemessen, wenn Verzögerungen aufgrund fehlender Kundenmitwirkung, höherer Gewalt oder technischer Umstände entstehen, die Aurora Automation nicht zu vertreten hat.
10Nutzungsrechte und geistiges Eigentum
Nach vollständiger Zahlung erhält der Kunde die im jeweiligen Vertrag vereinbarten Nutzungsrechte an den speziell für ihn erstellten Projektergebnissen.
Bereits vor Projektbeginn vorhandene oder allgemein entwickelte Methoden, Konzepte, Vorlagen, Frameworks, Automatisierungsbausteine, Bibliotheken, Workflows und Know-how verbleiben bei Aurora Automation, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
Rechte an Software, Plattformen und sonstigen Leistungen von Drittanbietern richten sich nach den Bedingungen des jeweiligen Drittanbieters.
11Vertraulichkeit und Datenschutz
Beide Parteien verpflichten sich, vertrauliche Informationen der jeweils anderen Partei vertraulich zu behandeln und ausschließlich für die Durchführung des jeweiligen Projekts zu verwenden.
Soweit Aurora Automation personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeitet und die gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen, schließen die Parteien eine Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung gemäß Art. 28 DSGVO.
12Mängel
Bei Mängeln gelten die gesetzlichen Rechte, soweit im jeweiligen Projektvertrag nichts Abweichendes wirksam vereinbart wurde.
Der Kunde wird erkennbare Probleme oder Fehler möglichst zeitnah und nachvollziehbar mitteilen, damit eine Prüfung und gegebenenfalls Behebung erfolgen kann.
13Haftung
Aurora Automation haftet unbeschränkt für Schäden, die vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden, sowie für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
Zwingende gesetzliche Haftungsvorschriften bleiben unberührt.
14Vertragsdauer und Kündigung
Vertragsdauer, Projektlaufzeit und ordentliche Kündigungsfristen ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot oder Vertrag.
Das Recht beider Parteien zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
15Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Soweit gesetzlich zulässig, ist Hannover Gerichtsstand, wenn der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist oder keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat.
16Schlussbestimmungen
Individuelle Vereinbarungen im jeweiligen Angebot oder Projektvertrag haben Vorrang vor diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
Stand: September 2026
